Allgemeine Mietbedingungen

Die Unterzeichnung der Mietreservierung bedeutet die Annahme jeder einzelnen der folgenden Bedingungen:

A) Die Reservierung des Fahrzeugs beinhaltet die Vorauszahlung des Gesamtbetrags der Anmietung.

Im Falle einer Stornierung der angeforderten Reservierung durch den Kunden werden die folgenden Gebühren auf die Reservierungszahlung angerechnet.

  • Wenn die Stornierung vor 30 Tagen vor Mietbeginn mitgeteilt wird: 50%.
  • Wenn die Stornierung zwischen 15 und 30 Tagen vor Mietbeginn mitgeteilt wird: 80%.
  • Wenn die Stornierung weniger als 15 Tage vor Beginn der Miete mitgeteilt wird: 100 %.

Der Restbetrag der vereinbarten Mietsumme, muss vor der Abreise bezahlt werden. Außerdem wird eine Kaution in Höhe von 700 € per Kreditkarte hinterlegt (im Falle von Schäden, Beschädigungen oder Nichteinhaltung). Sofern die Höhe des Schadens die Höhe der Kaution übersteigt, wird die Versicherung informiert und die Kaution verfällt. Andernfalls wird der Betrag für die Reparatur von der Kaution abgezogen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn das Fahrzeug aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von unvorhergesehenen Gründen nicht zu dem vereinbarten Termin geliefert werden kann.

Unter höherer Gewalt ist eine Panne oder ein Unfall zu verstehen, die/der nicht bis zum geplanten Übergabetermin des Fahrzeugs behoben werden kann.

C) Die Kaution wird am dritten (Arbeits-)Tag nach Beendigung der Mietzeit zurückerstattet. Im Falle von Schäden durch Missbrauch wird der vom Mieter zu zahlende Betrag durch einen detaillierten Vermerk festgelegt, der den Vermieter ermächtigt, diesen Betrag mit der Kaution zu verrechnen. Wenn es nicht möglich ist, den Schaden sofort zu beurteilen, hat der Vermieter 30 Tage Zeit, den Restbetrag der Kaution, falls vorhanden, nach Abzug der Kosten für die Behebung des Schadens oder der verursachten Schäden zurückzuzahlen.

D) Das Mindestalter, um das Fahrzeug fahren zu können, beträgt 23 Jahre und mindestens 2 Jahre im Besitz des Führerscheins B.

E) Die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt zu dem zu Beginn des Vertrages angegebenen Termin.

F) Es ist ausdrücklich verboten, das Fahrzeug für eine Tätigkeit zu verwenden, die gegen Moral, Gesetze und geltende Vorschriften verstößt. Es ist verboten, mehr Personen als erlaubt zu befördern, Wettrennen zu veranstalten, gesetzlich nicht zugelassene Güter oder Gegenstände zu transportieren, Tiere zu befördern, im Fahrzeug zu rauchen oder die Nutzung gegen Entgelt oder Gewinn abzutreten. Bei Mitnahme eines Haus- oder Heimtieres muss der Mieter den Vermieter im Voraus informieren, dies ist mit einem Aufpreis von 80 € verbunden.

G) Der Mieter wird auf jede Art von Sanktion oder Geldstrafe, die für die Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen auferlegt wurden, reagieren und die gleiche Verantwortung im Falle, dass das Fahrzeug einbehalten oder beschlagnahmt wurde, die Kosten und den entgangenen Ertrag des Vermieters für die Dauer der Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs tragen, wobei für jeden Tag, der einbehalten oder beschlagnahmt wurde, die Höhe der Miete pro Tag gemäß Modell und Tarif in Kraft des Mietpreises gilt.

H) Im Falle einer Reifenpanne gehen die Kosten für die Reparatur zu Lasten des Mieters.

I) Das gemietete Fahrzeug muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden, wie es übergeben wurde, mit sauberem Innenraum, WC und Abwassertanks ordnungsgemäß entleert. Andernfalls übernimmt der Mieter die Reinigungskosten mit einer Zahlung von 80 €.

J) Um Beeinträchtigungen des WCs zu vermeiden, ist es strengstens verboten, anderes als das im Fahrzeug befindliche Toilettenpapier zu verwenden.

K) Wenn der Mieter die Mietzeit über die festgelegten Daten hinaus verlängern möchte, muss er dies 3 Tage vor Vertragsende mitteilen. Die Verlängerung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Fahrzeugs, über das der Vermieter zu diesem Zeitpunkt verfügt, und setzt daher keine vorherige Verpflichtung des Vermieters voraus. Unerlaubte Lieferverzögerungen oder durch höhere Gewalt verursachte Verzögerungen werden mit einem Tagessatz in dreifacher Höhe des Vertragsbetrages bestraft.

L) Das durch diesen Vertrag abgedeckte Fahrzeug ist versichert und hat eine Selbstbeteiligung von 700€. Im Falle eines Schadens/Unfalls während der Mietzeit trägt der Mieter diesen Betrag mit der hinterlegten Kaution. Die zivilrechtliche Haftung, die sich aus Ereignissen oder Umständen ergibt, die nicht in der Police eingeschlossen sind, geht allein zu Lasten des Mieters. Kosten, die durch eventuelle Pannen entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

M) Das Nichterscheinen des Mieters am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit für den Beginn der Dienstleistung gilt als einseitige Kündigung des Vertrages und der Reservierung durch den Mieter, mit einer Strafe in Höhe von 100% des vertraglich vereinbarten Mietwertes. Bei Nichterscheinen ist der Vermieter berechtigt, das reservierte Fahrzeug zu veräußern, und der Mieter hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz jeglicher Art.

N) Das Fahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank (Diesel) ausgeliefert und muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden.

O) Die Tageskilometergrenze beträgt 300 km, Mehrkilometer werden mit 0,30 € pro Km berechnet.

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